News
Hinweis zu TÜV, Umrüstung, Reparaturen und Zuständigkeiten
RHD//Speedmaster ist ausschließlich für die Abwicklung und Durchführung der TÜV-relevanten Angelegenheiten zuständig.
Die technische Umrüstung des Fahrzeugs sowie die Behebung eventuell festgestellter Mängel durch den TÜV, werden durch die Firma Jamoto durchgeführt. RHD//Speedmaster hat keinen Einfluss auf die dortige Terminplanung, den Arbeitsablauf, die Verfügbarkeit von Ersatzteilen oder die Dauer der erforderlichen Umrüstungs- und Reparatur arbeiten.
Daher können wir für Verzögerungen oder eine längere Bearbeitungsdauer bei Jamoto keine Verantwortung übernehmen. Die Dauer der Arbeiten richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen Arbeitsaufwand, dem Zustand des Fahrzeugs sowie der Auslastung und den Kapazitäten der ausführenden Werkstatt.
Freie Wahl der Werkstatt
Es steht dem Kunden selbstverständlich frei, die erforderliche Umrüstung bzw. die Beseitigung von Fahrzeugmängeln durch eine andere geeignete Fachwerkstatt seiner Wahl durchführen zu lassen. Eine Bindung an Jamoto besteht seitens RHD//Speedmaster nicht.
Unabhängig davon bleibt RHD//Speedmaster für die von uns übernommenen TÜV-Angelegenheiten zuständig. Für Arbeiten, Reparaturen oder Verzögerungen, die durch eine vom Kunden beauftragte Werkstatt durchgeführt bzw. verursacht werden, übernimmt RHD//Speedmaster keine Verantwortung.
Wir bitten um Verständnis, dass wir auf die Arbeits- und Reparaturzeiten der jeweils beauftragten Werkstatt keinen Einfluss nehmen können.
Euer RHD//Speedmaster Team